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Bestandsaufnahme zur Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt veröffentlicht: Täterarbeit erreicht 10% der Tatverdächtigen
1.483 Täter*innen wurden 2024 in den Angeboten der Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt gezählt. Damit erreichte die Täter*innenarbeit ca. 10% der Tatverdächtigen.
Die Täter*innenarbeit häusliche Gewalt steht vor großen Herausforderungen. Neben der Um setzung des Gewalthilfegesetzes gilt es, ab Juli 2026 auch die Angebotsstruktur zur Umset zung des geänderten Polizeigesetzes Baden-Württemberg und perspektivisch auch des Ge waltschutzgesetzes zu schaffen. In allen drei Gesetzesgrundlagen spielt die Täter*innenarbeit eine tragende Rolle. Die Gesetze nicht umzusetzen, würde bedeuten, ein - seit Ratifizierung der Istanbul-Konvention - bestehendes Umsetzungsdefizit zu vergrößern und zusätzlich ein Vollstreckungsdefizit zu schaffen, wenn die durch Polizei und Justiz angeordneten Maßnah men der Täter*innenarbeit mangels Angebots gar nicht umgesetzt werden können. Bisher mangelt es in Baden-Württemberg an einer flächendeckenden Angebotsstruktur. Schon in der Istanbul-Konvention wird die Relevanz der Täterarbeit in Art. 16 herausgestellt und der Ausbau von Täterarbeit gefordert. Die umfassende Be standsaufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt Baden-Württemberg e.V. zeigt, wo Baden-Württemberg aktuell bei der Täter*innenarbeit im Kontext häuslicher Gewalt steht.
Gleichzeitig skizziert dieser Bericht die notwendigen Bedarfe und Strukturen, welche die Täter*innenarbeit benötigt, um einen flächendeckenden und wirk samen Beitrag zum Opferschutz leisten zu können. Wir sind davon überzeugt, dass eine nach haltige Bekämpfung von häuslicher Gewalt nur gelingen kann, wenn Täter*innen befähigt wer den, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen und dadurch neuerliche Straftaten zu vermeiden. Die Täter*innenarbeit setzt gezielt am speziellen Gewaltproblem der Täter*innen an und zieht sie für ihr Verhalten zur Verantwortung.


