Werden sie oder ihre Organisation Mitglied in der LAG TäHG BW e.V.
Mitgliedschaft
Der Verein bietet zwei Formen der Mitgliedschaft an: Vollmitgliedschaft und Fördermitgliedschaft. Diese sind die Vollmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Eine Fördermitgliedschaft entspricht der Vollmitgliedschaft mit Ausnahme des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung.
Die Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die die Arbeit des Vereins durch ihre Mitgliedschaft (finanziell) unterstützen wollen. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Die Beitragshöhe für Fördermitglieder beträgt 200,- € pro Jahr.
Die Vollmitgliedschaft
Vollmitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden, die gemeinnützige Zwecke gemäß § 52 AO gemeinnützige Zwecke verfolgen und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer befreit sind. Vollmitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rede- und Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.
Die Beitragshöhe für Vollmitglieder beträgt 200,- € pro Jahr.

