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Bundesregierung reicht Staatenbericht zur Istanbul-Konvention ein

Die Bundesregierung hat am 17. Oktober ihren Bericht zur thematischen Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Europarat eingereicht (BMBFSFJ). Der Bericht gründet auf der ersten Evaluierungsrunde, die sich insbesondere dem Schwerpunkt „Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit“ widmet.  Er ist Teil der Verpflichtungen Deutschlands zur Überwachung und Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. 

Kernpunkte und Fortschritte
  • Mit dem neuen Gewalthilfegesetz wird ein verlässliches Hilfesystem für Gewaltbetroffene etabliert.
  • Die Datenerhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt wurde intensiviert und präzisiert. 
  • Auf Bundesebene wurde eine Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention geschaffen. 
  • Sensibilisierungskampagnen, Präventionsprogramme und Täterarbeit werden systematisch gefördert. 
  • Digitale Gewalt als neuartiges Gefährdungspotenzial wird verstärkt in den Fokus genommen. 
Baden-Württemberg im Bericht der Bundesregierung

Im Bericht heißt des zur Umsetzung der Istandbulkonvention in Baden-Württemberg: Die im Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021-2026 vorgesehene Weiterentwicklung und Fortsetzung des Landesaktionsplan „Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen“ entwickelt einen umfangreichen ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog, der im Herbst 2025 verabschiedet werden soll. Unter Einbindung eines Fachbeirats (ca. 80 Experten und Expertinnen) wurden Maßnahmen in Orientierung an die Istanbul-Konvention in den Bereichen Steuerung, Prävention, Häusliche Gewalt & Femizide, Sexualisierte Gewalt, Digitalisierte Gewalt und spezifische Zielgruppen entwickelt. Im Rahmen der Umsetzung des ersten Landesaktionsplans aus dem Jahr 2014 fand eine wissenschaftliche Evaluation zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg (2021-2022) statt. Diese wurde 2023 veröffentlicht.

Ausblick & Erwartungen

GREVIO (die Expert:innen‐Gruppe des Europarats) wird bis Ende 2026 eine Bewertung zur Umsetzung in Deutschland vorlegen.  Der Staatenbericht stellt eine Standortbestimmung dar — er benennt Fortschritte, Lücken und Handlungserfordernisse auf allen Verwaltungsebenen.

Für zivilgesellschaftliche Akteure, Opferorganisationen und Träger im Bereich Gewaltprävention bietet er eine Referenz, mit der überprüfen lässt, ob politisch-deklarative Zielsetzungen mit institutionellen und finanziellen Maßnahmen unterlegt sind.