News-Blog
Koalitionsvertrag der künftigen grün-schwarzen Landesregierung: Ein deutliches Signal für die Täterarbeit in Baden-Württemberg

In ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 legen Bündnis 90/Die Grünen und die CDU in Baden-Württemberg einen besonderen Fokus auf den Schutz vor häuslicher Gewalt. Ein wiederkehrendes und explizit betontes Element der vereinbarten Strategie ist dabei die Arbeit mit den Tätern und Täterinnen. Die künftige Landesregierung macht deutlich: Effektiver Opferschutz darf nicht bei der Bestrafung enden, sondern muss präventiv ansetzen, um Gewaltspiralen nachhaltig zu durchbrechen.
Die Täterarbeit wird im Dokument an mehreren Stellen als unverzichtbarer Bestandteil eines umfassenden Sicherheitskonzepts verankert. Bereits im Kapitel „Inneres und Kommunen“ heißt es unmissverständlich: „Wir setzen zudem auf Täterarbeit, um gewaltorientierte Verhaltensmuster frühzeitig zu durchbrechen und Rückfallrisiken nachhaltig zu reduzieren.“ Dieser Ansatz wird als notwendige Ergänzung zu repressiven Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel gesehen, um nicht nur die akute Gefahr zu bannen, sondern auch die Ursachen der Gewalt anzugehen.
Die Bedeutung dieses Instruments unterstreicht die Koalition im weiteren Verlauf des Vertrags mehrfach. Im Abschnitt zu „Gewalt- und Opferschutz“ wird die Ausweitung entsprechender Angebote konkret als Ziel formuliert: „Um Gewaltspiralen frühzeitig zu durchbrechen und Gewalt durch effektive Prävention vorzubeugen, bauen wir auch die Täterarbeit aus.“ Die Vereinbarung sieht vor, Prävention, Intervention und Repression wirksam miteinander zu verzahnen. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass Programme zur Verhaltensänderung flächendeckend und qualitätsgesichert angeboten werden können.
Auch im Kontext der Justiz und des Justizvollzugs findet das Thema Berücksichtigung. Hier zielt die Täterarbeit darauf ab, die Verantwortung der Straftäterinnen und Straftäter zu stärken und Resozialisierungsmaßnahmen individuell zu fördern. Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, dass der Schutz der Opfer zwar im Mittelpunkt steht, dies jedoch nicht den Blick auf die Notwendigkeit verstellt, Täter zur Veränderung ihres Handelns zu befähigen.
Mit der mehrfachen Nennung im Koalitionsvertrag sendet die künftige grün-schwarze Landesregierung ein klares Signal: Die Bekämpfung häuslicher Gewalt erfordert einen Doppelansatz aus konsequentem Schutz der Betroffenen und professioneller Arbeit an den Tätern. Nur durch die Kombination aus hartem Durchgreifen bei Verstößen und nachhaltigen Angeboten zur Verhaltensänderung könne die Sicherheit in Baden-Württemberg dauerhaft erhöht und das Leid potenzieller zukünftiger Opfer verhindert werden. Die Umsetzung dieser Strategie soll durch eine enge ressortübergreifende Zusammenarbeit von Innenministerium, Justiz und Sozialministerium gewährleistet werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt Baden-Württemberg e.V. (LAG TäHG BW) nimmt den vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU für die kommende Legislaturperiode mit großer Zustimmung zur Kenntnis. Aus unserer Perspektive als Fachverband stellt das Dokument einen entscheidenden Meilenstein dar, da die Täter- und Täterinnenarbeit nicht nur erwähnt, sondern an mehreren zentralen Stellen als unverzichtbare Säule im Gesamtkonzept gegen häusliche Gewalt verankert wurde.

