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Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0

Im Juli 2025 veröffentlichte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) den Landesaktionsplan (LAP) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0. Der neue LAP ist eine Fortschreibung des LAP gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wirkten viele Akteurinnen und Akteure aus den verschiedenen Disziplinen und Arbeitsfeldern mit.
Ziel des Plans sei laut dem MSGI die Verbesserung des Schutzes vor – insbesondere gegen Frauen und Mädchen gerichteter – geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie die Verhinderung von Femiziden. "Die insgesamt 47 erarbeiteten Maßnahmen reichen von Schutzmöglichkeiten über Hilfsangebote bis hin zu Absprachen zur Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen. Der Landesaktionsplan ist eine wichtige Brücke zum neuen Gewalthilfegesetz des Bundes, das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten ist", so das Ministerium weiter.
Die LAG TäHG BW e.V. wirkte am Entstehen des Aktionsplanes mit und begrüßt die entwickelten Maßnahmen und Inhalte ausdrücklich. Insbesondere die Maßnahmen 2.1 und 2.2 des Aktionsplans, in welchen die Täter:innenarbeit Häusliche Gewalt ihre Entsprechung findet, sehen wir als einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Täter:innenarbeit in baden-Württemberg.

